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Telefonbuch Marokko

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Marokko ist ein Staat im Nordwesten Afrikas, er ist durch die Straße von Gibraltar vom europäischen Kontinent getrennt. Als westlichstes der fünf (mit Westsahara sechs) Maghrebländer grenzt es im Norden an das Mittelmeer, im Westen an den Atlantischen Ozean und im Osten an Algerien. Der arabische Staat ist seit 1956 unabhängig und gemäß Verfassung von 1992 eine konstitutionelle Monarchie. Marokkos Südgrenze ist wegen des Westsaharakonfliktes bis zum Abhalten eines UN-Referendums über die zukünftige Zugehörigkeit der Westsahara international umstritten. Während sich das Land in der eigenen offiziellen Staatsbezeichnung „al-Mamlaka al-Maghribīya“ (übersetzt Das Land des Sonnenuntergangs) als „Maghrebinisches Königreich“ bezeichnet (bis in die 1960er „Scherifisches Maghrebinisches Königreich“), hat sich international die europäische Ableitung des Namens der ehemaligen Hauptstadt Marrakesch für das gesamte Königreich Marokko durchgesetzt.

Im Vergleich mit anderen afrikanischen Staaten besitzt Marokko kein großes Staatsgebiet, in seiner Oberflächenform zeigt es jedoch ein überaus wechselvolles Bild. Im Wesentlichen lassen sich folgende natürliche Einheiten unterscheiden: die Küstenregionen im Norden und Westen; die atlantische Region mit der Marokkanischen Meseta; die montane Region mit dem Hohen und Mittleren Atlas und dem Rifgebirge; schließlich die transmontane Region mit den Plateaus im nordöstlichen Grenzgebiet, dem Antiatlas und den Beckenlandschaften im Randbereich der Sahara. Die Mittelmeerküste ist überwiegend steil und felsig und weist viele Kaps und Buchten auf. Nur im Mündungsbereich des Moulouya nahe der algerischen Grenze erweitert sich die mediterrane Küstenlandschaft zu einem Becken. Im Westen läuft der gebirgige Küstenabschnitt in der sichelförmig nach Europa gerichteten Nordwestspitze Afrikas aus.

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Die Atlantikküste dagegen ist eine flache, kaum gegliederte Ausgleichsküste mit starkem Sandtransport und deshalb nur schlecht für Häfen geeignet. Landeinwärts folgen hier breitere Küstenebenen wie die Niederung des Sebou bei Kenitra und die weitläufige Küstenmeseta von Casablanca. Weiter zum Innern steigt das Gelände auf etwa 450 m über dem Meeresspiegel zum zentralen Teil der Marokkanischen Meseta an, einer weiten Tafellandschaft, die auch als Binnenmeseta oder Hochebene von Marrakesch bezeichnet wird. Sie besteht hauptsächlich aus schwach gewellten, steppenhaften Hochflächen, über die vereinzelt Inselberge aufragen. Im Süden und Osten wird die Meseta von den markanten Gebirgszügen des Hohen und Mittleren Atlas umrahmt. Dieses gewaltige Faltengebirge wurde im Tertiär beim Zusammenstoß der Afrikanischen mit der Eurasischen Platte aus dem damaligen Sedimentationsbecken herausgehoben. Erdbeben wie das von Agadir im Jahre 1960 zeugen davon, dass die gebirgsbildenden Vorgänge in diesem Raum bis heute nicht abgeklungen sind. Das Atlasgebirge bildet gleichsam das morphologische Rückgrat des Landes und stellt sowohl eine naturräumliche als auch eine wirtschaftlich-kulturelle Barriere dar. Als wichtige Klimascheide trennt der Gebirgswall das atlantisch-mediterrane Marokko vom saharisch geprägten Landesteil. Der Hohe Atlas erstreckt sich in leichtem Bogen über rund 800 km von Südwesten nach Nordosten. Mit seinen schroffen, gratigen Gebirgsformen und den steilen Gipfeln hat er Hochgebirgscharakter. Hier liegen die höchsten Erhebungen des gesamten Atlas-Gebirgssystems, ja ganz Nordafrikas, darunter auch der höchste Berg Marokkos, der 4167 m hohe Jabal Toubkal.

Nach Nordosten setzt sich der Hohe Atlas im niedrigeren algerischen Sahara-Atlas fort; im zentralen Marokko schließt sich, nördlich versetzt, auf über 300 km der Mittlere Atlas an. Dieser besitzt in seiner östlichen, steil zur Moulouya-Senke abfallenden Kette ebenfalls über 3000 m hohe Gipfel, weist ansonsten jedoch eher Mittelgebirgsformen auf. Den nördlichen Abschnitt des marokkanischen Atlasgebirges bildet das bis zu 2456 m hohe Rif, ein wildzerklüfteter Gebirgsbogen, der sich von der Straße von Gibraltar parallel zur Mittelmeerküste bis zur Mündungsebene des Moulouya erstreckt. Die Längsfurche zwischen dem Rif und dem Mittleren Atlas, die „Pforte von Taza“, ist das wichtigste west-östliche Durchgangstal Marokkos. Östlich des Moulouya-Tals, das im nördlichen Marokko die montane von der transmontanen Region trennt, steigt das Gelände allmählich zu weiten, steppenhaften Plateaus an, die zum Hochland der Schotts in Algerien überleiten. Die Gebirgszüge südöstlich des Atlashauptkammes, der Anti-Atlas und seine östliche Fortsetzung Jabal Sarhro sowie der südlich parallel ziehende Jabal Bani, gehören ihrem Aufbau nach nicht mehr zu den tertiären Faltengebirgen, sondern sind Teil der alten afrikanischen Masse. Im Süden davon erstrecken sich Randlandschaften der Sahara, zu denen auch die Beckenregion des Tafilalt und die Senke des Draa gehören. Im Gebiet der Westsahara folgen auf eine breitere Küstenebene bis über 350 m ansteigende, von Wadis zerschnittene und mit Dünen überzogene Sandsteinplateaus, die gleichfalls der Sahara zuzurechnen sind.

Etwa 80 % der Bevölkerung sind Berber, davon knapp 60 % arabisierte Berber. Sie sind heute zumeist sesshafte Bauern, nur eine Minderheit lebt noch als Nomaden oder halbnomadisch in abgelegenen Gebieten des Mittleren Atlas oder auf den Hochplateaus im Osten des Landes. Rund 20 % der Marokkaner sind arabischstämmig. Nordmarokko mit der alten Metropole Fès ist eher arabisch (34 % der Bevölkerung Araber, 25 % arabisierte Berber), Südmarokko und dessen Metropole Marrakesch eher berberisch (30 % der Bevölkerung Berber) geprägt. Zudem leben rund 60.000 Ausländer im Land, darunter vor allem Franzosen, Spanier, Italiener, Tunesier und Algerier. Die Bevölkerung ist in Marokko sehr ungleich verteilt. Zwei Drittel der Einwohner leben auf etwa einem Zehntel der Landesfläche im Nordwesten oder Westen. Ballungsgebiete sind die Küstengebiete im Norden und Nordwesten und das Sebou-Tiefland. Obwohl Marokko eine alte Stadtkultur besitzt, leben nur 58,2 % (2011) der Bevölkerung in Städten. Die Verstädterung schreitet langsamer voran als in anderen afrikanischen Staaten. 27,8 % der Einwohner sind jünger als 15 Jahre; die Gruppe der über 65-Jährigen beträgt lediglich 6,1 %. Die Lebenserwartung beträgt 75,9 Jahre. Das Bevölkerungswachstum liegt bei 1 %. Das Durchschnittsalter beträgt 26,9 Jahre (jeweils 2011). Etwa 90 % der Marokkaner sprechen das Marokkanische Arabisch, den Hassania-Dialekt nur etwa 0,7 % der Bevölkerung. Von Marokkanern berberischer Abstammung werden diverse Berbersprachen (Taschelhit, Mazirisch, Ghomara, Tarifit, Senhaja de Srair und heute auch noch Judäo-Berberisch) gesprochen – gut die Hälfte der Marokkaner beherrscht eine Berbersprache.

Die offiziellen Sprachen Marokkos sind das Arabische und das Mazirische. Französisch wird im gesamten Land als Handels-, Bildungs- und zweite Amtssprache benutzt. Bei der staatlichen Eisenbahn Office National des Chemins de Fer (ONCF) ist es die Betriebssprache. Im Norden Marokkos, der Westsahara und um Sidi Ifni wird zusätzlich Spanisch gebraucht. Englisch gewinnt als Sprache der gebildeten Jugend an Bedeutung. Marokko liegt beim Pro-Kopf-Einkommen in der höheren Gruppe der afrikanischen Staaten. Die Sozialversicherung umfasst Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenrenten. Auch Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft sowie Familienbeihilfen werden gewährt. Versichert sind allerdings nur Arbeitnehmer in Industrie und Handel, beziehungsweise Genossenschaftsmitglieder. Die Arbeitslosigkeit (2011 durchschnittlich 8,7 %) ist besonders unter Jugendlichen hoch. Viele männliche Jugendliche wandern daher in europäische Staaten aus. Um das Problem der Arbeitslosigkeit zu lösen, gehen staatliche Maßnahmen in Richtung „Marokkanisierung“, das heißt Verdrängung ausländischer Fachkräfte. Die Inflation lag 2004 durchschnittlich bei 1,4 %. Das Gesundheitswesen ist im Vergleich zu anderen afrikanischen Staaten gut entwickelt. Die medizinische Versorgung der Stadtbevölkerung ist allerdings wesentlich besser als die der Landbevölkerung. Knapp die Hälfte aller Ärzte praktiziert in Casablanca und Rabat. Hauptprobleme der Gesundheitsvorsorge sind die Bekämpfung der Durchfall- und Parasitenkrankheiten, der Malaria und teilweise noch der Mangelernährung. Im Jahr 2009 betrugen die Gesundheitsausgaben 1,9 % des Bruttoinlandsprodukts. Zugang zu Sanitäreinrichtungen hatten 2008 nur 69 % der gesamten Bevölkerung. Allgemeine Schulpflicht besteht für 7- bis 13-Jährige, jedoch werden nur 91 % aller Jungen und lediglich 88 % aller Mädchen eingeschult. Noch sind 30 % der Gesellschaft Analphabeten, vor allem ist die ältere Gesellschaft vom Analphabetismus betroffen, die nie eine Schule besuchen musste. Das Schulsystem ist dreistufig: auf fünf Jahre Grundschulausbildung folgen in der Sekundarausbildung eine vierjährige Unterstufe und eine dreijährige Oberstufe. Daran schließt die Hochschulausbildung an. Universitäten befinden sich in Rabat, Casablanca, Oujda, Marrakesch, Ifrane, Fes, Tanger, Tetouan und vereinzelt in kleineren Städten. Auf eine lange Tradition kann die islamische Al-Qarawiyin-Universität in Fes zurückblicken, die bereits 859 gegründet wurde.

Gemäß der Verfassung von 1992, zuletzt geändert 1996, ist Marokko eine konstitutionelle Monarchie, deren derzeitiges Staatsoberhaupt seit dem 24. Juli 1999 König Mohammed VI. ist, der der Dynastie der Alawiden angehört. Er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Der König ernennt nicht nur den Ministerpräsidenten, der in der Regel von der stärksten politischen Partei des Parlamentes vorgeschlagen wird, sondern auch einzelne Minister und muss dem gesamten Kabinett zustimmen. Außerdem hat er das Recht, das Parlament jederzeit aufzulösen und den Ausnahmezustand zu verhängen. Im Vergleich zu europäischen Monarchen hat der marokkanische König weitergehende Kompetenzen, wobei jedoch in der Praxis der Ministerpräsident die politischen Tagesgeschäfte führt. Marokko verfügt seit der Verfassungsreform von 1996 über ein Zweikammersystem aus Nationalversammlung und Senat. Die Nationalversammlung besteht aus 325 Mitgliedern, die alle fünf Jahre direkt gewählt werden; 30 Sitze sind für Frauen reserviert. Wahlberechtigt sind alle Marokkaner ab dem Alter von 20 Jahren. Die Nationalversammlung kann mit Zweidrittelmehrheit dem Ministerpräsidenten das Misstrauen aussprechen. Der Senat besteht aus 270 Mitgliedern, die alle neun Jahre in indirekter Wahl bestimmt werden. Die vom Parlament verabschiedeten Gesetze bedürfen der Zustimmung des Monarchen. Dieser kann auch Gesetze dem Volk zur Abstimmung vorlegen. Die Verfassung des Landes gewährt eine unabhängige Judikative. Das Rechtswesen orientiert sich weitgehend am französischen Vorbild. Im Familien- und Erbrecht gilt die Moudawana, die europäisches Zivilrecht enthält und auf die Gesetze des sunnitischen Islam (Schari’a) zurückgeht. Für Juden gilt talmudisches Familienrecht. Höchste juristische Instanz ist der Oberste Gerichtshof in Rabat. Dessen Richter werden vom König ernannt.

Menschenrechte: Amnesty International sieht die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit der staatlichen Sicherheit, stark eingeschränkt. Die Regierung reagiert teilweise sehr intolerant auf Meinungen oder Informationen, welche als Angriff auf die Monarchie gewertet werden. So wurden Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und weitere Personen strafrechtlich verfolgt, weil sie Korruption angeprangert und die Behörden kritisiert hatten. Frauen: Frauen und Männer haben laut Verfassung (von 2011) die gleichen Rechte. Die marokkanische Verfassung verlangt ausserdem, dass Frauen bei der Eheschliessung volljährig sein müssen, obwohl gewisse Ausnahmen zulässig sind. Allerdings hat das marokkanische Justizministerium in einer Studie festgestellt, dass die Zahl von minderjährig Verheirateten von 2004 bis 2013 auf fast das doppelte angestiegen ist (von 18 341 auf 35 152). Laut Spiegel rechtfertigt das selbst der Ministerpräsident Abdelilah Benkirane mit der Religion als er im Parlament die Frage stellte "Warum akzeptieren wir nicht den heiligen Status, den Gott den Frauen gegeben hat?". Laut Genfer Weltwirtschaftsforum rangiert Marokko bei den Frauenrechten auf Platz 133 von 142. Das marokkanische Strafgesetz kann gleichgeschlechtliche Handlungen mit einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren ahnden. Das Gesetz findet in der Praxis nur selten Anwendung, trotzdem kommt es immer wieder zu Razzien und Verhaftungen.


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